03.02.01.10 (Nordrhein-Westfalen) Durchführung der Berufsausbildung (Berufsausbilder/-in 2)
- Laufende Nr
- 108
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.02
- SYS_3
- 03.02.01
- SYS_4
- 03.02.01.10
- ORGEINHEIT
- Bildungswesen
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Ausbildung
- ERAAA
- Durchführung der Berufsausbildung (Berufsausbilder/-in 2)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 14
- Mitte
- E 9
- NRW
- EG 14
- NS
- 9
- NV
- EG 8
- SAC
- E 9
- SAH
- E 9
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Durchführen der Berufsausbildung
Kenntnisse entsprechend Berufsbild und internen Regelungen vermitteln, über die gesamte Ausbildungszeit eine oder mehrere Ausbildungsgruppen führen. Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz vermitteln. Fachlehrgänge und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen vorgegebener Konzepte vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Den Auszubildenden je nach Ausbildungsplan und -stand die auszuführenden Arbeiten erläutern, Lernfortschritte überwachen und Ergebnis überprüfen. Einhaltung der Ausbildungs-, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Auszubildende hinsichtlich persönlicher Entwicklungsziele beraten. Ausbildungsunterlagen, Anschauungs- und Demonstrationsmedien aktualisieren und erproben.
Festlegen der Betriebseinsätze
Inner- und außerbetriebliche Einsätze planen und hierfür geeignete Arbeitsplätze auswählen. Lernziele mit Ausbildungsbeauftragten vereinbaren. Ausbildungsbeauftragte beraten und qualifizieren.
Steuern, Planen und Weiterentwickeln der Berufsausbildung
Lernprozesse (Ziele, Kompetenzen, Methoden etc.) planen und evaluieren. Ausbildungsinhalte und Ausbildungsabläufe entsprechend den arbeitsorganisatorischen und technischen Entwicklungen, betrieblichen Erfordernissen und Ausbildungsordnungen planen; mit Berufsschule abstimmen. Ausbildungspläne zeitlich und sachlich gliedern, Ausbildungsinhalte festlegen. Geeignete Arbeitsaufträge auswählen, Kostenkalkulationen durchführen, Ausführung überwachen. Fachlehrgänge und sozialpädagogische Maßnahmen konzipieren und anpassen. Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten, in Prüfungsausschüssen mitwirken, bei der Ausarbeitung neuer Prüfungsaufgaben mitarbeiten. Bei der Bildungsbedarfsermittlung mitwirken und erforderliche Kapazitäten für die Ausbildung ableiten. Fördermaßnahmen/Seminare für Auszubildende auswählen und Ergebnisse auswerten. Auf Anforderung der Fachbereiche/Fertigung innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen für den gewerblich-technischen Bereich planen und durchführen. Betriebsrat/JAV über geplante Maßnahmen informieren.
Durchführen der Bildungsberatung
Auswahlkriterien und Auswahlverfahren konzipieren. Schulabgänger/Bewerber, Lehrer, Arbeitsvermittler etc. über Ausbildungsinhalte sowie spätere Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten informieren/ beraten. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Auswahl von Ausbildungsbewerbern mitwirken, ggf. Einstellungsgespräche führen.
Instandhalten von Ausbildungsmitteln
Lernmittel, Maschinen und sonstige Einrichtungen laufend kontrollieren, notwendige Wartungs- und lnstandhaltungsarbeiten durchführen lassen.
Führen von Auszubildenden
Auszubildende beurteilen, Förder-, Entwicklungs- und Beurteilungsgespräche in Hinblick auf die Erreichung der geforderten Kompetenzen führen. Kosten- und umweltbewusstes Handeln fördern, arbeitssicheres Verhalten schulen, Ordnung und Sauberkeit sicherstellen. Bei grober Pflichtverletzung des Ausbildungsvertrages (z.B. unentschuldigte Abwesenheit in der Berufsschule) disziplinarische Maßnahmen vorschlagen bzw. einleiten, Aussprachen mit Erziehungsberechtigten, Betriebsrat und Berufsschule herbeiführen. Übernahme- und Einsatzempfehlungen aussprechen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Die Planung und Durchführung der Berufsausbildung erfordert die Ausbildung zum Meister mit Ausbildungsbefähigung sowie wegen Weiterentwickeln der Berufsausbildung und Durchführen der Bildungsberatung zusätzliche theoretische Kenntnisse, die einem weiteren Jahr Fachausbildung gleichzusetzen sind. | 10 | 81 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen Steuern, Planen und Weiterentwickeln der Berufsausbildung sowie Bildungsberatung mehr als drei Jahre. | 2 | 12 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Wegen höherer Komplexität beim Steuern, Planen und Weiterentwickeln der Berufsausbildung sowie der Bildungsberatung ist ein großer Spielraum erforderlich. | 4 | 30 |
| 3. | Kooperation Die Vorbereitung der Ausbildung sowie das Festlegen der Betriebseinsätze erfordern regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit mit den entsprechenden internen und externen Bereichen. Größere Abstimmungserfordernisse ergeben sich z.B. mit der Berufsschule, dem Arbeitsamt und den Schulen beim Steuern, Planen und Weiterentwickeln der Berufsausbildung sowie der Bildungsberatung. | 4 | 15 |
| 4. | Mitarbeiterführung Führungsverantwortung gegenüber den Auszubildenden. | 3 | 10 |
| Summe Punkte | 148 |